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Am 18. August 2026 wurde mitgeteilt, dass Apple und die EU-Kommission sich gemeinsam auf neue App-Store-Bedingungen in der EU geeinigt haben. Ergebnisse sind ein neues einheitliches Gebührenmodell für App-Entwickler, erhöhte Kinderschutzmaßnahmen und eine breitere Öffnung für Anbieter alternativer App-Marktplätze. Zum 1. Oktober 2026 sollen die neuen App-Store-Bedingungen in Kraft treten.

Für Entwickler wird die Situation ab dem 1. Oktober 2026 in der EU wieder deutlich einfacher. Dann gibt es nur noch eine Ausfertigung der Geschäftsbedingungen, die sowohl Veröffentlichungen im App Store Apples als auch in alternativen Marktplätzen abdecken. Auch In-App-Käufe, die künftig auch in Apps angeboten werden können, können in alternativen Marktplätzen veröffentlicht werden.

Es wird dann auch eine neue Gebührenstruktur geben. Zugunsten einer neuen „Core Technology Commission“ von pauschal 5 Prozent auf digitale Transaktionen außerhalb des App Stores entfällt die bisherige EU-spezifische Kerntechnologiegebühr (Core Technology Fee, CTF). So wird Apple für seine Kosten für das Bereitstellen der technischen Infrastruktur und der Plattform bezahlt.

In Zukunft kommt der App-Vertrieb über den App Store mit Apple-In-App-Kauf mit einer Umsatzabgabe von 26 Prozent (Standard) daher bzw. 15 Prozent für Programme wie das „Small Business Program“ für App-Entwickler mit geringem Jahresumsatz. Innerhalb der App wird die alternative Zahlungsabwicklung 20 Prozent (Standard) oder 10 Prozent für begünstigte Entwicklerprogramme betragen. Die Provision beträgt für Apps im App Store, die für den Abschluss von Käufen aus der App heraus verlinken, 15 Prozent bzw. 10 Prozent in den Programmen.

Laut Apple müssen sich Nutzer für eine Zahlungsoptions-Kombination entscheiden und diese mindestens 12 Monate beibehalten. Im Standard-Tarif zahlen Entwickler für das Bereitstellen von Apps 26 Prozent statt bislang 30.

(ts, hannover)

(siehe auch: Heise-News-Ticker)

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