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Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat
die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen, die Hersteller verpflichtet,
Elektrogeräte zu reparieren. Bereits Ende Juni hat der Bundestag
das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen.
Nun kann die Richtlinie ausgefertigt und verkündet werden.
Aus zehn Produktgruppen werden Hersteller mit dem Gesetz dazu verpflichtet,
ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem
angemessenen Preis zu reparieren. Betroffene Produktgruppen sind
Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte,
Staubsauger, Displays (einschließlich Fernseher und Monitore),
Smartphones und Tablets sowie Waren, die Batterien für leichte
Verkehrsmittel enthalten (E-Bikes, E-Scooter). Mit der EU-Richtlinie
soll die Reparatur und Wiederverwendung von Waren gefördert
werden.
Über die Möglichkeit der Reperatur müssen Hersteller
informieren. Hersteller dürfen, wie es das Gesetzt vorsieht,
keine Technik verbauen, die eine Reparatur erschwert oder verhindert.
Laut Kurzmeldung
des Bundesrates heißt es: Lässt sich eine Ware
nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten
wäre, stellt auch das einen Sachmangel dar. Zudem müssen
Hersteller Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge zu
einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt,
damit der Verbraucher die Reparatur selbst in die Hand nehmen kann.
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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