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Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen, die Hersteller verpflichtet, Elektrogeräte zu reparieren. Bereits Ende Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen. Nun kann die Richtlinie ausgefertigt und verkündet werden.

Aus zehn Produktgruppen werden Hersteller mit dem Gesetz dazu verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Betroffene Produktgruppen sind Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays (einschließlich Fernseher und Monitore), Smartphones und Tablets sowie Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten (E-Bikes, E-Scooter). Mit der EU-Richtlinie soll die Reparatur und Wiederverwendung von Waren gefördert werden.

Über die Möglichkeit der Reperatur müssen Hersteller informieren. Hersteller dürfen, wie es das Gesetzt vorsieht, keine Technik verbauen, die eine Reparatur erschwert oder verhindert. Laut Kurzmeldung des Bundesrates heißt es: „Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, stellt auch das einen Sachmangel dar“. Zudem müssen Hersteller Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge „zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt, damit der Verbraucher die Reparatur selbst in die Hand nehmen kann“.

(ts, hannover)

(siehe auch: Heise-News-Ticker)

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