In der EU zwingt eine "Cease & Desist"-Anordnung
Apple dazu,
bis Ende Juni 2025 umstrittene Regeln für App-Anbieter zu streichen.
In den USA ist dies bereits geschehen.
Aus der am Montag veröffentlichten Non-Compliance-Entscheidung
der EU-Kommission geht hervor, dass Apple in Zukunft zulassen
muss, dass Entwickler und App-Ersteller auf eigene Angebote verweisen
dürfen. Apple darf dabei eine hohe Provision nicht mehr kassieren.
Bereits Ende April hatten die Regulierer mitgeteilt, dass bestimmte
App-Store-Regeln gegen das Gesetz über digitale Märkte
(Digital Markets Act, DMA) verstoßen.
Seit über einem Jahr ignoriert Apple praktisch die Vorgaben
des neuen EU-Wettbewerbsgesetzes. Dies bezeichnete die Kommission
diplomatisch als "zumindest fahrlässig". Daher wurde
gegen Apple eine Strafe in Höhe von 500 Millionen Euro verhängt.
Apple hat zwar Entwicklern im letzten Jahr erlaubt, Links auf eigene
Angebote zu setzen, um dem DMA zu folgen, legt dabei aber viele
Steine in den Weg. Anbieter dürfen nur sehr begrenzt Links
setzen, müssen neue Geschäftsbedingungen akzeptieren und
müssen einen vollflächigen und abschreckend formulierten
Warndialog einblenden. Zudem verlangt Apple eine nahezu unverändert
hohe und bei Abonnements wiederkehrende Provision auf externe Käufe,
die Kunden beispielsweise im Web tätigen. Laut der EU-Kommission
verstoße dieses Vorgehen klar gegen den Digital Markets Act.
Sogenannte Kernplattformdienste von Gatekeepern, wie auch der App
Store, müssen es Anbietern erlauben, mit ihren Kunden "gebührenfrei"
zu kommunizieren und diese etwa auf eigene Angebote hinzuweisen.
Allerdings dürfe Apple für die "erste Akquise"
einmalig eine Vergütung veranschlagen. Apple müsse selbst
ausarbeiten, wie sich eine solche Vergütung konkret gestalten
könnte.
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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