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In der EU zwingt eine "Cease & Desist"-Anordnung Apple dazu, bis Ende Juni 2025 umstrittene Regeln für App-Anbieter zu streichen. In den USA ist dies bereits geschehen.

Aus der am Montag veröffentlichten Non-Compliance-Entscheidung der EU-Kommission geht hervor, dass Apple in Zukunft zulassen muss, dass Entwickler und App-Ersteller auf eigene Angebote verweisen dürfen. Apple darf dabei eine hohe Provision nicht mehr kassieren. Bereits Ende April hatten die Regulierer mitgeteilt, dass bestimmte App-Store-Regeln gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) verstoßen.

Seit über einem Jahr ignoriert Apple praktisch die Vorgaben des neuen EU-Wettbewerbsgesetzes. Dies bezeichnete die Kommission diplomatisch als "zumindest fahrlässig". Daher wurde gegen Apple eine Strafe in Höhe von 500 Millionen Euro verhängt.

Apple hat zwar Entwicklern im letzten Jahr erlaubt, Links auf eigene Angebote zu setzen, um dem DMA zu folgen, legt dabei aber viele Steine in den Weg. Anbieter dürfen nur sehr begrenzt Links setzen, müssen neue Geschäftsbedingungen akzeptieren und müssen einen vollflächigen und abschreckend formulierten Warndialog einblenden. Zudem verlangt Apple eine nahezu unverändert hohe und bei Abonnements wiederkehrende Provision auf externe Käufe, die Kunden beispielsweise im Web tätigen. Laut der EU-Kommission verstoße dieses Vorgehen klar gegen den Digital Markets Act.

Sogenannte Kernplattformdienste von Gatekeepern, wie auch der App Store, müssen es Anbietern erlauben, mit ihren Kunden "gebührenfrei" zu kommunizieren und diese etwa auf eigene Angebote hinzuweisen. Allerdings dürfe Apple für die "erste Akquise" einmalig eine Vergütung veranschlagen. Apple müsse selbst ausarbeiten, wie sich eine solche Vergütung konkret gestalten könnte.

(ts, hannover)

(siehe auch: Heise-News-Ticker)

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