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Um Cookie-Banner einzudämmen, hat sich die Bundesregierung auf ein Vorgehen geeinigt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht. Es wurde bereits jahrelang verhandelt.

Es geht konkret um den Paragrafen 26 aus dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Nutzer müssen von Anbieter von Telemedien prinzipiell im Sinn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei jeder Inanspruchnahme ihres Dienstes nach Einwilligungen in die unterschiedlichen Arten zum Einsatz von Cookies fragen. In Zukunft sollen die Nutzer nicht mehr durch eine Abfrage durch die Vorschaltbanner behelligt werden, wenn das Plazet einmal erteilt und dokumentiert ist.

Durch die Einbindung eines anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung soll den Endnutzern ein transparentes Werkzeug zur Verfügung stehen, mit dem sie Einwilligungen dauerhaft erteilen oder ein Opt-out aussprechen sowie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und überprüfen können, lautet die Kernbestimmung des Regierungsentwurfs. Für die Verbraucher und Anbieter digitaler Dienste soll die Anerkennung durch eine unabhängige Stelle einen Anreiz bieten, solche Verwaltungsservices zu nutzen und das Vertrauen in ein rechtssicheres Verfahren stärken. Auch das Geltendmachen von Datenschutz-Betroffenenrechten oder die Verwaltung von Einwilligungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten sollen die Dienste übernehmen können.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), von dem der Entwurf stammt, erläutert, dass einmal getroffene Entscheidungen nicht ständig wiederholt werden müssen, wenn Anbieter digitaler Dienste die hinterlegten Einstellungen akzeptieren. Dieses Verfahren biete für Anbieter digitaler Dienste ebenfalls Vorteile. So könnten sie Zustimmungen oder Ablehnungen "in einem rechtssicheren Verfahren nutzerfreundlich erfragen, ohne das Design ihrer Webseite durch ein Banner zu stören".

(ts, hannover)

(siehe auch: Heise-News-Ticker)

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