Um Cookie-Banner einzudämmen, hat sich die Bundesregierung
auf ein Vorgehen geeinigt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen
Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht. Es wurde bereits jahrelang
verhandelt.
Es geht konkret um den Paragrafen 26 aus dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
(TDDDG). Nutzer müssen von Anbieter von Telemedien prinzipiell
im Sinn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei jeder Inanspruchnahme
ihres Dienstes nach Einwilligungen in die unterschiedlichen Arten
zum Einsatz von Cookies fragen. In Zukunft sollen die Nutzer nicht
mehr durch eine Abfrage durch die Vorschaltbanner behelligt werden,
wenn das Plazet einmal erteilt und dokumentiert ist.
Durch die Einbindung eines anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung
soll den Endnutzern ein transparentes Werkzeug zur Verfügung
stehen, mit dem sie Einwilligungen dauerhaft erteilen oder ein Opt-out
aussprechen sowie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und
überprüfen können, lautet die Kernbestimmung des
Regierungsentwurfs. Für die Verbraucher und Anbieter digitaler
Dienste soll die Anerkennung durch eine unabhängige Stelle
einen Anreiz bieten, solche Verwaltungsservices zu nutzen und das
Vertrauen in ein rechtssicheres Verfahren stärken. Auch das
Geltendmachen von Datenschutz-Betroffenenrechten oder die Verwaltung
von Einwilligungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten sollen
die Dienste übernehmen können.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), von
dem der Entwurf stammt, erläutert, dass einmal getroffene Entscheidungen
nicht ständig wiederholt werden müssen, wenn Anbieter
digitaler Dienste die hinterlegten Einstellungen akzeptieren. Dieses
Verfahren biete für Anbieter digitaler Dienste ebenfalls Vorteile.
So könnten sie Zustimmungen oder Ablehnungen "in einem
rechtssicheren Verfahren nutzerfreundlich erfragen, ohne das Design
ihrer Webseite durch ein Banner zu stören".
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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