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Nutzern, die Apples Geräteversicherung AppleCare+ abgeschlossen haben oder privat für eine Reparatur bezahlen, bekommen bei verschiedenen Arten von Defekten an iPhones noch immer Austauschgeräte. Es kann sich dabei auch um Refurbished-Hardware handeln, wobei dies in der Käuferschaft (auch rechtlich) sehr umstritten ist.

Bei den ausgegebenen iPhones handelt es sich normalerweise um gut funktionierende Ware, die Apple zuvor getestet hat. Der irische Entwickler Finn Voorhees berichtet, dass es jedoch seltene Fälle gibt, in denen die Nutzung von Refurb-Hardware auch problematische Konsequenzen für die Software-Verwendung haben kann.

Als Mitglied von AppleCare hatte Voorhees sein iPhone eine Betontreppe herunterfallen lassen. Von einem autorisierten Reparaturdienstleister (ASP) sollten die Schäden behoben werden. Da sich noch Kratzer auf der Frontseite befanden, gabe es zum Preis von 99 Euro allerdings ein "brandneues Ersatz-iPhone". Erst war Voorhees zufrieden mit dem Gerät. Allerdings trat nach einem Restore und dem Einloggen in alle seine Accounts plötzlich ein Problem auf. Er konnte nicht mehr auf die Snapchat-App zugreifen. Es erschien nur die Fehlermeldung "SS06: Device Banned" – Gerät gesperrt. "Das überraschte mich, nachdem ich mit einem anderen Gerät keine Probleme hatte."

Snapchat nutzt die Funktion "DeviceCheck-Framework", die Apple schon seit einigen Jahren seit iOS 11 für seine Geräte anbietet. Die App kann mit dieser Funktion zwei Datenbits setzen, die zur jeweiligen App und zum jeweiligen Gerät gehören und bei Apple in der Cloud abgespeichert sind, vom Nutzer also nicht gelöscht werden können. Dies ermöglicht zudem, ein Gerät persistent zu erkennen. Ob ein Gerät auf einer solchen "schwarzen Liste" steht, können Nutzer selbst aktuell nicht feststellen.

(ts, hannover)

(siehe auch: Heise-News-Ticker)

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