Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
versucht seit Herbst letzten Jahres Informationen zu Microsofts
Sicherheitsvorkehrungen zu bekommen. Da Microsoft nicht lieferte,
griff das BSI zu Paragraf
7a des BSI-Gesetzes, mit dem es unter anderem die Herausgabe
von Informationen einklagen kann. Durch ein Leak aus dem Digitalausschuss
des Bundestags wurde dies jetzt bekannt.
Im Kontext der heftigen Sicherheitsvorfälle bei Microsoft
steht das Auskunftsbegehren, bei denen staatliche Angreifer mehrfach
Informationen von Microsoft selbst, aber auch von deren Cloud-Kunden
abgreifen konnten. Es geht dabei um den Diebstahl des Master-Keys
zur Microsoft-Cloud. In diesem Fall diagnostizierte die vom US-amerikanischen
Department of Homeland Security (DHS) eingesetzte Untersuchungskommission
bereits ein Komplettversagen Microsofts.
Ein Sprecher des BSI sagte gegenüber heise Security: "Das
BSI
hat im weiteren Verlauf der fachlichen Auseinandersetzung mit Microsoft
den formellen Weg der Anordnung beschritten, weil die Angaben, die
das BSI zuvor in einem regulären Austausch erhalten hat, nicht
zufriedenstellend waren". Dem BSI ging es konkret unter anderem
um den Einsatz der sogenannten Double
Key Encryption, die eigentlich einen Datenabfluss zumindest
in speziell gesicherten Umgebungen hätte verhindern können.
Beim BSI könne nicht eingeschätzt werden, ob die Angreifer
nicht eventuell doch Klartextdaten abgreifen konnten, da die Details
dazu so unklar sind.
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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