Von Datenschützern wird das verstärkte Vorgehen seitens
YouTube
gegen die Nutzung von Werbeblockern kritisch gesehen. Auf den persönlichen
Geräten der YouTube-Nutzer könnte das Verfahren zur Erkennung
dieser Adblocker gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen.
Illegales Ausspähen der Nutzer wird befürchtet. Der EU-Abgeordnete
Patrick Breyer (Piratenpartei) verlangt eine Überprüfung
und Stellungnahme der Europäischen Kommission.
Im Laufe dieses Jahres ist YouTube vermehrt gegen Werbeblocker
vorgegangen. Zunächst wurden in den USA mit eingeblendeten
Warnhinweisen begonnen, wenn Nutzer einen Werbeblocker einsetzen.
Der Nutzer konnte diese Meldungen aber einfach wegklicken. Dann
hat YouTube sein Vorgehen verschärft und Adblocker-Nutzer nach
drei Videos herausgeschmissen. Offenbar hat YouTube sein Vorgehen
gegen Adblocker ausgeweitet, da seit kurzem auch in Deutschland
Warntafeln erscheinen.
Die ePrivacy-Richtlinie der EU (2002/58/EG, Artikel 5, Absatz 3)
verlangt, dass Online-Dienste die Zustimmung der Nutzer einholen
müssen, wenn sie auf Endgeräte gespeicherte Informationen
zugreifen wollen. Cookie-Banner gehören dazu. Laut Datenschutz-Aktivist
Alexander Hanff sind die von YouTube eingesetzten Javascript-Erkennungsverfahren
der Werbeblocker einwilligungspflichtig. YouTube allerdings verzichtet
auf entsprechende Hinweise.
Gegenüber dem Magazin
Wired erklärte ein YouTube-Sprecher, dass die Adblocker-Erkennung
innerhalb YouTubes durchgeführt wird und nicht auf den Endgeräten
der Nutzer. Aber ein Verfahren mit Server-seitiger Adblocker-Erkennung
ist bislang nicht bekannt. Laut dem Magazin würden alle bisherigen
Werbeblocker-Erkennungsverfahren YouTubes JavaScript nutzen.
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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