Microsoft
hat zum 1. Januar 2023 eine überarbeitete Version seines Auftragsverarbeitungsvertrags
veröffentlicht. Der US-Konzern setzt mit dem Datenschutznachtrag
in Form des "Microsoft Products and Services Data Protection
Addendum" (DPA) das Versprechen der bereits Mitte 2021 angekündigten
"EU-Datengrenze" offiziell um.
Es geht dabei um die Vermeidung von Transfers persönlicher
Informationen von Kunden aus der EU in die USA, nachdem der Europäische
Gerichtshof (EuGH) den Privacy Shield gekippt hatte.
Der entsprechende Zusatz im aktuellen
Datenschutznachtrag lautet: "Bei Online-Diensten mit EU-Datengrenze
speichert und verarbeitet Microsoft die Kundendaten innerhalb der
Europäischen Union, wie in den Produktbedingungen festgelegt".
Microsoft sichert in einem Anhang zu dem Nachtrag nun explizit zu,
"die Rechenschaftspflichten des Kunden" nach der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) zu unterstützen und die dafür nötige Produktdokumentation
zur Verfügung zu stellen. Für die gesamte Laufzeit des
Abonnements des Kunden oder des entsprechenden Dienstleistungsauftrags
gelte dies.
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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