Unternehmen, Behörden und Schulen können nicht ohne zusätzliche
technische Maßnahmen das Office-Paket Microsoft
365 rechtskonform eingesetzen. Dies wurde auf der 104. Datenschutzkonferenz
als eine aktuelle Datenschutzbewertung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder verabschiedet. Der Bundesdatenschutzbeauftragter
Ulrich Kelber warnt, dass Anwender auf jeden Fall zusätzliche
Schutzvorkehrungen treffen müssten.
Im September hat Microsoft eine neue Fassung seines Auftragsverarbeitungsvertrags
veröffentlicht. Der US-Konzern hat mit dieser Version des "Microsoft
Products and Services Data Protection Addendum" (DPA) unter
anderem die neuen Standardvertragsklauseln der EU-Kommission übernommen.
Da der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Schrems-II-Urteil
den transatlantischen "Privacy
Shield" und damit eine der wichtigsten Grundlagen für
den Transfer von Kundendaten in die USA für ungültig erklärt
hat, war dies notwendig.
Weiterhin hat Microsoft Angaben präzisiert, welche Daten zu
eigenen Zwecken genutzt werden. Allerdings reichen die Korrekturen
den Datenschutzbehörden nicht aus. Laut Kelber habe Microsoft
habe zwar "in einzelnen Punkte Fortschritte" erzielt,
die überarbeiteten Dokumente lieferten aber nicht die nötige
Transparenz, welche Daten von dem Unternehmen "für eigene
Zwecke verwendet werden können". Nach wie vor können
die Kontrolleure "an einigen Stellen" nicht einschätzen,
welche Informationen und Diagnosewerte noch erhoben und an Microsoft
übertragen werden. "Ob alle Schritte rechtmäßig
sind", lasse sich somit auch nicht prüfen.
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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