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Im Juni 2017 hat der Bundestag das sogenannte WLAN-Gesetz
verabschiedet. Nach wie vor kommt daran viel Kritik aus der Wirtschaft.
Die Bundesregierung schreibt nun in einem veröffentlichten
Bericht
an die Abgeordneten, dass bei Hotspot-Betreibern lediglich ein
"leichtes Durchatmen" zu verspüren sei.
Inhaber von Urheberrechten dürfen laut der Reform weder Schadenersatz
noch Abmahngebühren von Hotspot-Anbietern verlangen, wenn festgestellt
wird, dass über deren Hotspot geschützte Werke illegal
verbreitet werden. Stattdessen soll mit Websperren gegen Copyright-Verstöße
vorgegangen werden.
Dabei gebe es jedoch viele Unklarheiten, wodurch kein rechtssicherer
Betrieb von offenen WLANs für Privatpersonen gewährleistet
werden könne. Auch gebe es Bedenken, dass die Sperrungen zu
Overblocking
führen könne und die Meinungsäußerungen im
Internet untergraben werden könnte. Dennoch wolle die Regierung
das Gesetz vorerst nicht erneut überarbeiten.
(tl, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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