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Die Berichterstatterin im federführenden Ausschuss
für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im EU-Parlament
Birgit Sippel plädiert für Korrekturen im Entwurf der
EU-Kommission für eine "E-Evidence-Verordnung".
Europäische
Polizei- und Justizbehörden sollen damit bald elektronische
Beweismittel wie E-Mails oder Chat-Nachrichten in allen EU-Mitgliedsstaaten
und fast weltweit anfordern können. Es gebe jedoch eine Klausel,
dass die Länder über einen Zugriff externer Ermittler
gar nicht mitentscheiden könnten. Gegen diese Klausel gebe
es große Bedenken.
Die Justizbehörden in dem betroffenen Mitgliedsstaat sollen
über ein Ersuchen zumindest informiert werden. Dies will Sippel
hierbei teils erforderlich machen. Die Behörden sollen somit
ungerechtfertigte Herausgabeansprüche stoppen können und
Einspruch erheben können, wenn sie Grundrechte der Nutzer bedroht
sehen.
Dies sei allerdings kein Vetorecht;
ein Land, das um die Herausgabe von Informationen aus einem anderen
Land ersucht, müsse einen Einspruch nur "angemessen in
Betracht ziehen". Des Weiteren setze sich Sippel dafür
ein, dass eine Person, um die es geht (sofern es die Untersuchung
nicht negativ beeinflusst) durch den Diensteanbieter informiert
wird. Ansonsten soll eine Gerichtsanforderung notwendig sein.
(tl, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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