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Die Berichterstatterin im federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im EU-Parlament Birgit Sippel plädiert für Korrekturen im Entwurf der EU-Kommission für eine "E-Evidence-Verordnung".

Europäische Polizei- und Justizbehörden sollen damit bald elektronische Beweismittel wie E-Mails oder Chat-Nachrichten in allen EU-Mitgliedsstaaten und fast weltweit anfordern können. Es gebe jedoch eine Klausel, dass die Länder über einen Zugriff externer Ermittler gar nicht mitentscheiden könnten. Gegen diese Klausel gebe es große Bedenken.

Die Justizbehörden in dem betroffenen Mitgliedsstaat sollen über ein Ersuchen zumindest informiert werden. Dies will Sippel hierbei teils erforderlich machen. Die Behörden sollen somit ungerechtfertigte Herausgabeansprüche stoppen können und Einspruch erheben können, wenn sie Grundrechte der Nutzer bedroht sehen.

Dies sei allerdings kein Vetorecht; ein Land, das um die Herausgabe von Informationen aus einem anderen Land ersucht, müsse einen Einspruch nur "angemessen in Betracht ziehen". Des Weiteren setze sich Sippel dafür ein, dass eine Person, um die es geht (sofern es die Untersuchung nicht negativ beeinflusst) durch den Diensteanbieter informiert wird. Ansonsten soll eine Gerichtsanforderung notwendig sein.

(tl, hannover)

(siehe auch: Heise-News-Ticker)

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