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Es wurde sich von den Datenschutzbehörden von Bund und Ländern
auf eine grundlegende überarbeitete Version des Standard-Datenschutzmodells
(SDM)
verständigt. Es handelt sich dabei um eine 68 Seiten starke
Prüfmethode. Damit sollen sowohl Datenschützer, als auch
andere Behörden und Unternehmen beurteilen können, ob
von ihren Anwendungen personenbezogene Daten datenschutzkonform
verarbeitet werden.
Die Version 2.0 des SDM soll nun alle rechtlichen Anforderungen
der DSGVO
abdecken. Hierbei sollen alle Phasen der Verarbeitung personenbezogener
Daten durchgegangen werden können. Neu sei auch ein Kapitel
zum Einwilligungsmanagement: Einwilligungen müssten eingeholt
und so gespeichert werden, dass sie widerrufen werden können
und als Nachweis dienen können.
Das SDM orientiere sich an den sieben Gewährleistungszielen
aus Artikel 5 DSGVO. Auch im IT-Grundschutz
des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) finden sich die meisten dieser Ziele als klassische IT-Sicherheitsziele
wieder. Inzwischen sei das SDM im IT-Grundschutz fest verankert.
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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