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Für ein gemeinsames Konzept für die Bußgeldzumessung bei DSGVO-Verstößen haben sich die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern verständigt. Es soll als Grundlage dienen, um die Höhe der Bußgelder "nachvollziehbar, transparent und einzelfallgerecht" zu bestimmen.

Diese Kriterien seien die Größe des betroffenen Unternehmens, der mittlere Jahresumsatz von Unternehmen vergleichbarer Größe, ein wirtschaftlicher Grundwert und die Schwere des Verstoßes. Anschließend könnten noch Umstände berücksichtigt werden, wie etwa eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Die Aufsichtsbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss wollen zu einer europaweit einheitlichen Bußgeld-Regelung kommen. Die deutschen Aufsichtsbehörden werden sich bis dahin an dem jetzt veröffentlichten Konzept orientieren.

Auch für Website-Tracking wollen deutsche Datenschützer nun Bußgeld-Bescheide erlassen. Das habe die Bayerische Datenschutzaufsicht angekündigt. Kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass das Setzen von "technisch nicht notwendigen" Cookies einwilligungsbedürftig ist.

(tl, hannover)

(siehe auch: Heise-News-Ticker)

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