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Für ein gemeinsames
Konzept für die Bußgeldzumessung bei DSGVO-Verstößen
haben sich die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern
verständigt. Es soll als Grundlage dienen, um die Höhe
der Bußgelder "nachvollziehbar, transparent und einzelfallgerecht"
zu bestimmen.
Diese Kriterien seien die Größe des betroffenen Unternehmens,
der mittlere Jahresumsatz von Unternehmen vergleichbarer Größe,
ein wirtschaftlicher Grundwert und die Schwere des Verstoßes.
Anschließend könnten noch Umstände berücksichtigt
werden, wie etwa eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Die Aufsichtsbehörden
im Europäischen
Datenschutzausschuss wollen zu einer europaweit einheitlichen
Bußgeld-Regelung kommen. Die deutschen Aufsichtsbehörden
werden sich bis dahin an dem jetzt veröffentlichten Konzept
orientieren.
Auch für Website-Tracking
wollen deutsche Datenschützer nun Bußgeld-Bescheide erlassen.
Das habe die Bayerische Datenschutzaufsicht angekündigt. Kürzlich
hatte der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass das Setzen
von "technisch nicht notwendigen" Cookies einwilligungsbedürftig
ist.
(tl, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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