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Der Europäische Gerichtshof beschäftigte sich auf Ersuchen
des Bundesgerichtshof damit, wie die Einwilligung zum Speichern
von Cookies
erklärt werden müssen. Der EuGH hat nun das Urteil
gefällt, dass die Zustimmung durch eine aktive Interaktion
mit dem Nutzer geschehen muss. Eine Einwilligung sei nicht
wirksam erteilt, wenn der Nutzer ein voreingestelltes
Ankreuzkästchen zur Verweigerung seiner Einwilligung
abwählen müsse.
Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands
Bitkom, kommentiert:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende
Auswirkungen für alle Internetnutzer und Tausende Webseitenbetreiber
in Deutschland. Wer weiterhin den Komfort von Cookies
genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine
Einwilligung erteilen mit zusätzlichen Klicks.
Einer Bitkom-Studie
zufolge löschen 54 Prozent der Nutzer ihre Cookies in den Browsereinstellungen.
39 Prozent seien jetzt schon von Cookie-Bannern genervt. Nach dem
EuGH-Urteil dürfte dieser Prozentsatz weiter zunehmen.
(tl, hannover)
(siehe auch: zdnet.de)
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