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Der Europäische Gerichtshof beschäftigte sich auf Ersuchen des Bundesgerichtshof damit, wie die Einwilligung zum Speichern von Cookies erklärt werden müssen. Der EuGH hat nun das Urteil gefällt, dass die Zustimmung durch eine aktive Interaktion mit dem Nutzer geschehen muss. Eine Einwilligung sei „nicht wirksam erteilt“, wenn der Nutzer ein „voreingestelltes Ankreuzkästchen“ „zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen“ müsse.

Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands Bitkom, kommentiert: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Auswirkungen für alle Internetnutzer und Tausende Webseitenbetreiber in Deutschland“. „Wer weiterhin den Komfort von Cookies genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine Einwilligung erteilen – mit zusätzlichen Klicks.“ Einer Bitkom-Studie zufolge löschen 54 Prozent der Nutzer ihre Cookies in den Browsereinstellungen. 39 Prozent seien jetzt schon von Cookie-Bannern genervt. Nach dem EuGH-Urteil dürfte dieser Prozentsatz weiter zunehmen.

(tl, hannover)

(siehe auch: zdnet.de)

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