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Eine
Studie der Ruhr-Universität Bochum stellt fest, dass nur
die wenigsten Cookie-Banner den Vorschriften der DSGVO
entsprechen. Mit Sanktionen wird sich aber noch zurückgehalten.
Christine Utz vom Horst-Görtz-Institut für IT-Sicherheit
der Ruhr-Universität Bochum sagt, die DSGVO verlange, dass
"die Hinweise transparent sein und wirkliche Entscheidungsfreiheit
bieten müssen". Die Entscheidung wird aber auf 57 Prozent
der untersuchten Websites versucht, mit Nudging
zu manipulieren.
Der baden-württembergischen Datenschutzbeauftragte Stefan
Brink sagt, "dass ein Cookie-Banner keine gültige Einwilligung
nach DSGVO ist, soweit er nicht vollumfänglich transparent
über die Weitergabe von Nutzungsdaten an Dritte informiert,
sondern nur abstrakt von Cookies und ähnlichem die Rede ist".
Ein Studienbefund ist, dass nur zwölf Prozent der Desktop-Nutzer
ein vorausgefülltes Element akzeptieren. Laut Brink zeigt dies,
"dass den Nutzern ihre Privatsphäre durchaus wichtig ist".
Das solten Website-Betreiber daher stärker respektieren.
(tl, hannover)
(siehe auch golem.de:)
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