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Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum stellt fest, dass nur die wenigsten Cookie-Banner den Vorschriften der DSGVO entsprechen. Mit Sanktionen wird sich aber noch zurückgehalten.

Christine Utz vom Horst-Görtz-Institut für IT-Sicherheit der Ruhr-Universität Bochum sagt, die DSGVO verlange, dass "die Hinweise transparent sein und wirkliche Entscheidungsfreiheit bieten müssen". Die Entscheidung wird aber auf 57 Prozent der untersuchten Websites versucht, mit Nudging zu manipulieren.

Der baden-württembergischen Datenschutzbeauftragte Stefan Brink sagt, "dass ein Cookie-Banner keine gültige Einwilligung nach DSGVO ist, soweit er nicht vollumfänglich transparent über die Weitergabe von Nutzungsdaten an Dritte informiert, sondern nur abstrakt von Cookies und ähnlichem die Rede ist".

Ein Studienbefund ist, dass nur zwölf Prozent der Desktop-Nutzer ein vorausgefülltes Element akzeptieren. Laut Brink zeigt dies, "dass den Nutzern ihre Privatsphäre durchaus wichtig ist". Das solten Website-Betreiber daher stärker respektieren.

(tl, hannover)

(siehe auch golem.de:)

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