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Zum Schutz von Kindern hat YouTube
seine Richtlinien erweitert. Videos verstoßen gegen die kürzlich
erweiterten Richtlinien, wenn Überschriften, Videobeschreibungen
oder Tags suggerieren, dass es sich um kinder- und familienfreundliche
Inhalte handelt, diese aber nicht jugendfreie Themen beinhalten.
Als Konsequenz für einen derartigen Verstoß werden solche
Videos gelöscht; bei mehrmaligem Verstoß wird der Youtube-Kanal
gekündigt.
Kanalbetreiber sollten beim Hochladen von Videos auf zielgruppenorientierte
Überschriften, Beschreibungen und Tags achten und das Video
gegebenenfalls mit einer Altersbeschränkung versehen. YouTube
zählt zu den erlaubten Inhalten mit Altersbeschränkung
gefährliche Handlungen, die von Kindern nachgeahmt werden könnten.
Beim ersten Verstoß werden Kanalbetreiber, die gegen die
Richtlinien verstoßen, verwarnt und das zugehörige Video
wird gelöscht. Nach drei Verwarnungen wird der Kanal gekündigt.
Zur Überprüfung können Videos mit unangemessenen
Inhalten, weil beispielsweise die Altersbeschränkung fehlt
und die Wiedergabe ohne Anmeldung möglich ist, an
YouTube gemeldet werden.
(ts, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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