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Nach Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) darf die Deutsche Telekom die Option "StreamOn" für Mobilfunktarife nicht weiter in der bisherigen Form anbieten, denn StreamOn verstoße in seiner jetzigen Form gegen die Gebote der Netzneutralität und die Roaming Regeln innerhalb der EU.

Die betroffenen Tarifoptionen können zu bestimmten Tarifen kostenlos hinzugebucht werden und lassen dann den von bestimmten Nutzungsarten verursachten Datenverkehr nicht vom Inklusivvolumen des Tarifs abziehen. Die Option wird von der Telekom für ausgewählte Musikstreamingdienste, Videoplattformen oder auch Onlinespiele angeboten.

Schon seit 2017 geht die Bundesnetzagentur gegen solche sogenannten "Zero Rating"-Angebote der Netzbetreiber vor. In der Vergangenheit wurde auch schon bei Vodafone bei einem ähnlichen Angebot interveniert. Nachdem die Bundesnetzagentur Vertragsdetails von StreamOn untersagt und mit einem Bußgeld gedroht hatte, war die Telekom vor Gericht gezogen.

Die Gerichtsentscheidung werde auf das StreamOn-Angebot keine unmittelbaren Auswirkungen haben, so ein Telekom-Sprecher. StreamOn wird also vorerst weiter angeboten und auch kostenlos bleiben.

(jb, hannover)

(siehe auch Heise News-Ticker:)

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