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Nach Beschluss des nordrhein-westfälischen
Oberverwaltungsgericht (OVG) darf die Deutsche
Telekom die Option "StreamOn" für Mobilfunktarife
nicht weiter in der bisherigen Form anbieten, denn StreamOn verstoße
in seiner jetzigen Form gegen die Gebote der Netzneutralität
und die Roaming Regeln innerhalb der EU.
Die betroffenen Tarifoptionen können zu bestimmten Tarifen
kostenlos hinzugebucht werden und lassen dann den von bestimmten
Nutzungsarten verursachten Datenverkehr
nicht vom Inklusivvolumen des Tarifs abziehen. Die Option wird von
der Telekom für ausgewählte Musikstreamingdienste, Videoplattformen
oder auch Onlinespiele angeboten.
Schon seit 2017 geht die Bundesnetzagentur gegen solche sogenannten
"Zero
Rating"-Angebote der Netzbetreiber vor. In der Vergangenheit
wurde auch schon bei Vodafone
bei einem ähnlichen Angebot interveniert. Nachdem die Bundesnetzagentur
Vertragsdetails von StreamOn untersagt und mit einem Bußgeld
gedroht hatte, war die Telekom vor Gericht gezogen.
Die Gerichtsentscheidung werde auf das StreamOn-Angebot keine unmittelbaren
Auswirkungen haben, so ein Telekom-Sprecher. StreamOn wird also
vorerst weiter angeboten und auch kostenlos bleiben.
(jb, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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