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Seinen Mindeststandard für den Einsatz der Web-Verschlüsselung
TLS
hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) aktualisiert. Von allen Bundesbehörden sind die darin
enthaltenen Empfehlungen ab sofort verbindlich umzusetzen. Das BSI
schreibt als neuen Mindeststandard das TLS 1.3 oder TLS 1.2 mit
Diffie-Hellman-Schlüsselaustausch vor. In dem Dokument wird
der umstrittene Abhörstandard Enterprise TLS (eTLS) der EU-Standardisierungsorganisation
ETSI nicht erwähnt.
Zum ersten Mal schreibt das BSI mit den neuen Empfehlungen,
den Einsatz von Perfect Forward Secrecy bei TLS-Verbindungen vor.
Dazu heißt es im Standardisierungs-Dokument des BSI: "Bei
der Verwendung von TLS zum Schutz personenbezogener oder anderer
sensibler Daten wird Perfect Forward Secrecy grundsätzlich
empfohlen." Der Schlüsselaustausch mittels RSA ist damit
nun auch nicht mehr vom TLS-Mindeststandard abgedeckt. Informationen
zu den Empfehlungen des BSI zu einzelnen Cipher-Suiten in Zusammenhang
mit dem Mindeststandard gibt die Technische Richtlinie TR-02102-2
("Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen,
Teil 2 Verwendung von Transport Layer Security (TLS)")
des BSI.
Das BSI begründet die Änderung zur Veröffentlichung
des neuen TLS-Mindeststandards mit der Freigabe von TLS 1.3 durch
die IETF im August 2018 in einer Pressemitteilung.
(hv, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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