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Die Klage von Linux-Kernel-Entwickler Christoph Hellwig gegen den Software-Konzern VMware wurde von dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abgelehnt. Nachdem das Landgericht Hamburg seine Klage abgewiesen hatte, war Hellwig in Revision beim OLG gegangen.

Dem Virtualisierungs-Konzern wirft der Software-Entwickler vor, Teile von unter der GPLv2-Lizenz stehenden Linux-Treibern in ein Produkt der Firma integriert zu haben, ohne den Quellcode der proprietären Software offenzulegen. Allerdings befasste sich das OLG wie auch schon das Landgericht nicht inhaltlich mit dem Vorwurf.

Das Hanseatische Oberlandesgericht teilte mit, dass der zuständige Senat sich in seiner Entscheidung weitestgehend der zuvor gegangenen Instanz angeschlossen habe. Auch schon ganz zu Beginn der mündlichen Verhandlung im November hatte sich angedeutet, dass dies wahrscheinlich ist.

Bei dieser Gelegenheit hatte der vorsitzende Richter zunächst angeregt, dass sich beide Parteien außergerichtlich einigen, was offensichtlich nicht passiert ist. Allerdings schien das Beobachtern von Anfang an auch als recht unwahrscheinlich, da Hellwigs Klage augenscheinlich aus idealistischen Beweggründen geführt wurde.

Nun teilte das OLG Hamburg mit, dass die Klage im Grunde deswegen abgelehnt wurde, da Hellwig nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der Linux-Codem, an dem er ein Bearbeiterurheberrecht geltend macht, auch wirklich in ein Produkt von VMware eingeflossen ist.

"Dazu hatte er darlegen müssen, welche Teile aus dem Linux-Programm er in welcher Weise umgearbeitet hat, inwiefern diese Umarbeitungen die Anforderungen an ein Bearbeiterurheberrecht erfüllen und dass gerade die für ihn schutzbegründenden umgearbeiteten Programmteile von der Beklagten übernommen und genutzt worden sind", erklärte ein Sprecher des OLG. Hellwigs Vortrag vor dem Senat habe dies nicht ausreichend begründet.

(jf, hannover)

(siehe auch Heise News-Ticker:)

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