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Die Klage von Linux-Kernel-Entwickler Christoph Hellwig gegen
den Software-Konzern VMware
wurde von dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abgelehnt.
Nachdem das Landgericht Hamburg seine Klage abgewiesen hatte, war
Hellwig in Revision beim OLG gegangen.
Dem Virtualisierungs-Konzern wirft der Software-Entwickler vor,
Teile von unter der GPLv2-Lizenz stehenden Linux-Treibern
in ein Produkt der Firma integriert zu haben, ohne den Quellcode
der proprietären Software offenzulegen. Allerdings befasste
sich das OLG wie auch schon das Landgericht nicht inhaltlich mit
dem Vorwurf.
Das Hanseatische Oberlandesgericht teilte mit, dass der zuständige
Senat sich in seiner Entscheidung weitestgehend der zuvor gegangenen
Instanz angeschlossen habe. Auch schon ganz zu Beginn der mündlichen
Verhandlung im November hatte sich angedeutet, dass dies wahrscheinlich
ist.
Bei dieser Gelegenheit hatte der vorsitzende Richter zunächst
angeregt, dass sich beide Parteien außergerichtlich einigen,
was offensichtlich nicht passiert ist. Allerdings schien das Beobachtern
von Anfang an auch als recht unwahrscheinlich, da Hellwigs Klage
augenscheinlich aus idealistischen Beweggründen geführt
wurde.
Nun teilte das OLG
Hamburg mit, dass die Klage im Grunde deswegen abgelehnt wurde,
da Hellwig nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der Linux-Codem,
an dem er ein Bearbeiterurheberrecht geltend macht, auch wirklich
in ein Produkt von VMware eingeflossen ist.
"Dazu hatte er darlegen müssen, welche Teile aus dem
Linux-Programm er in welcher Weise umgearbeitet hat, inwiefern diese
Umarbeitungen die Anforderungen an ein Bearbeiterurheberrecht erfüllen
und dass gerade die für ihn schutzbegründenden umgearbeiteten
Programmteile von der Beklagten übernommen und genutzt worden
sind", erklärte ein Sprecher des OLG. Hellwigs Vortrag
vor dem Senat habe dies nicht ausreichend begründet.
(jf, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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