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Provider sind hierzulande eigentlich angehalten, IP-Adressen und
andere, nicht abrechnungsrelevante oder aufgrund staatlicher Auflagen
erforderliche Verbindungs- und Standortdaten nach spätestens
sieben Tagen zu löschen. Dies sieht ein Leitfaden, den die
Bundesdatenschutzbehörde und die Bundesnetzagentur
zusammen mit der Wirtschaft 2012 erarbeitet und herausgegeben haben,
so vor. Allerdings halten sich einige Telekommunikationsfirmen nach
wie vor nicht an die Vorgaben und praktizieren eine massive "freiwillige
Vorratsdatenspeicherung".
Anbieter halten konkret Internetkennungen in Form von IP-Adressen
bis zu drei Monate lang vor. Die weltweit einmalige Kennung von
Handys und vergleichbaren Endgeräten (IMEI)
wird von Mobilfunkbetreiber bis zu vier Monate und Funkzellen, die
den Aufenthaltsort von Teilnehmern bezeichnen, eine Woche lang gespeichert.
Jenes geht aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur im Rahmen der
Verfassungsbeschwerden hervor, die in Karlsruhe aufgrund der staatlichen
Auflagen zum Protokollieren von Nutzerspuren anhängig sind.
Die Übersicht hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
am Mittwoch als einer der Kläger veröffentlicht.
Telekommunikationsunternehmen bewahren demnach Rufnummern sowie
Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie die IMSI-Kennung
zur Identifizierung der Netzteilnehmer sogar bis zu sechs Monate
lang auf. Fraglich ist dabei auch, ob diese Metadaten alle für
Abrechnungen oder Einzelrufnachweise noch relevant sind. Zudem sollen
IP-Adressen eigentlich nur kurzfristig gespeichert werden dürfen,
um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können.
Nicht nur bei Strafverfolgern sind die sensiblen Informationen
begehrt. "Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort
festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen
und kann Unschuldige in Verdacht bringen" warnt Uli Breuer
vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und verweist dabei beispielsweise
auf Teilnehmer an einer Demonstration. Durch die Speicherung von
IP-Adressen wird es aber zudem beispielsweise Abmahnanwälten
ermöglicht, "Verbraucher tausendfach wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft
nicht begangen haben".
(jf, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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