Prof. Dr. G. Hellberg EDV Beratung und Softwareengineering seit 1984

Mailadresse fuer Kontaktaufnahme
NewsNews
 
Die Hellberg EDV Beratung ist SuSE Business Partner
 
Professor Hellberg ist Certified Novell InstructorDie Hellberg EDV Beratung ist Novell Business Partner
 
Die Hellberg EDV Beratung ist Microsoft Partner
 
GDATA Software
 
 
News
 

Provider sind hierzulande eigentlich angehalten, IP-Adressen und andere, nicht abrechnungsrelevante oder aufgrund staatlicher Auflagen erforderliche Verbindungs- und Standortdaten nach spätestens sieben Tagen zu löschen. Dies sieht ein Leitfaden, den die Bundesdatenschutzbehörde und die Bundesnetzagentur zusammen mit der Wirtschaft 2012 erarbeitet und herausgegeben haben, so vor. Allerdings halten sich einige Telekommunikationsfirmen nach wie vor nicht an die Vorgaben und praktizieren eine massive "freiwillige Vorratsdatenspeicherung".

Anbieter halten konkret Internetkennungen in Form von IP-Adressen bis zu drei Monate lang vor. Die weltweit einmalige Kennung von Handys und vergleichbaren Endgeräten (IMEI) wird von Mobilfunkbetreiber bis zu vier Monate und Funkzellen, die den Aufenthaltsort von Teilnehmern bezeichnen, eine Woche lang gespeichert. Jenes geht aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur im Rahmen der Verfassungsbeschwerden hervor, die in Karlsruhe aufgrund der staatlichen Auflagen zum Protokollieren von Nutzerspuren anhängig sind. Die Übersicht hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch als einer der Kläger veröffentlicht.

Telekommunikationsunternehmen bewahren demnach Rufnummern sowie Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie die IMSI-Kennung zur Identifizierung der Netzteilnehmer sogar bis zu sechs Monate lang auf. Fraglich ist dabei auch, ob diese Metadaten alle für Abrechnungen oder Einzelrufnachweise noch relevant sind. Zudem sollen IP-Adressen eigentlich nur kurzfristig gespeichert werden dürfen, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können.

Nicht nur bei Strafverfolgern sind die sensiblen Informationen begehrt. "Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen" warnt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und verweist dabei beispielsweise auf Teilnehmer an einer Demonstration. Durch die Speicherung von IP-Adressen wird es aber zudem beispielsweise Abmahnanwälten ermöglicht, "Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben".

(jf, hannover)

(siehe auch Heise News-Ticker:)

Hannover · EDV-Beratung · Linux · Novell · Microsoft · Seminar · IT-Consult · Netzwerk · LPIC · CLE