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Am Montag, den 03.12.2018, tritt das EU-Verbot
von ungerechtfertigtem Geoblocking in Kraft, nachdem gut zweieinhalb
Jahre die EU-Kommission das Aus für ungerechtfertigte Blockaden
im grenzüberschreitenden E-Commerce einleitete.
Somit dürfen Online-Shopper nicht mehr auf eine Webseite in
ihrem Herkunftsland mit teureren Angeboten umgeleitet werden, wenn
sie beispielsweise einen Kühlschrank oder Tickets für
Konzerte erwerben wollen. Der Zugang zu Online-Portalen darf für
Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten von Händler oder
Diensteanbieter nicht mehr pauschal verwehrt werden.
Auch dürfen Webshops den Verkauf von Produkten an Kunden nicht
mehr verweigern, wenn diese keine Möglichkeit sehen, die erstandenen
Waren über die Grenze liefern zu lassen. Käufer können
für ihre Bestellung auf eigene Faust eine Zustellung arrangieren
oder sie vor Ort abholen. Weiterhin dürfen Verbraucher nicht
mehr gezwungen werden, mit einer Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen,
die im Land des Verkäufers ausgestellt wurde. Anbieter, die
Websites hosten oder andere elektronisch verfügbare Dienste
wie Cloud
Computing anbieten, dürfen keinen Aufschlag mehr für
Kunden in anderen EU-Ländern berechnen.
Aber weiterhin können Online-Händler ihre Preise, ihre
auf die EU ausgerichteten Webauftritte und ihre Marketingtätigkeiten
frei gestalten, solange sie niemand auf Grundlage der Nationalität,
des Wohnsitzes oder der Niederlassung diskriminieren.
(ts, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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