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Am Montag, den 03.12.2018, tritt das EU-Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking in Kraft, nachdem gut zweieinhalb Jahre die EU-Kommission das Aus für ungerechtfertigte Blockaden im grenzüberschreitenden E-Commerce einleitete.

Somit dürfen Online-Shopper nicht mehr auf eine Webseite in ihrem Herkunftsland mit teureren Angeboten umgeleitet werden, wenn sie beispielsweise einen Kühlschrank oder Tickets für Konzerte erwerben wollen. Der Zugang zu Online-Portalen darf für Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten von Händler oder Diensteanbieter nicht mehr pauschal verwehrt werden.

Auch dürfen Webshops den Verkauf von Produkten an Kunden nicht mehr verweigern, wenn diese keine Möglichkeit sehen, die erstandenen Waren über die Grenze liefern zu lassen. Käufer können für ihre Bestellung auf eigene Faust eine Zustellung arrangieren oder sie vor Ort abholen. Weiterhin dürfen Verbraucher nicht mehr gezwungen werden, mit einer Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen, die im Land des Verkäufers ausgestellt wurde. Anbieter, die Websites hosten oder andere elektronisch verfügbare Dienste wie Cloud Computing anbieten, dürfen keinen Aufschlag mehr für Kunden in anderen EU-Ländern berechnen.

Aber weiterhin können Online-Händler ihre Preise, ihre auf die EU ausgerichteten Webauftritte und ihre Marketingtätigkeiten frei gestalten, solange sie niemand auf Grundlage der Nationalität, des Wohnsitzes oder der Niederlassung diskriminieren.

(ts, hannover)

(siehe auch Heise News-Ticker:)

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