|
Der Trend zum Einsatz von Algorithmen und Formen künstlicher
Intelligenz macht auch vor Amtsstuben nicht halt. Entscheidungen
der öffentlichen Verwaltung werden zunehmend durch automatisierte
Datenverarbeitungsvorgänge mit Hilfe einschlägiger "smarter"
Verfahren vorbereitet oder sogar getroffen. Berechtigungs- oder
Stimmigkeitsprüfungen im Finanzamt, bei Jobagenturen oder der
Studienplatzvergabe über Prozesse zur Planung von Verkehrswegen
bis hin zur Kriminalitätsvorhersage per Predictive Policing
sind Beispiel solcher Verfahren.
Dieser Kurs ist den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes
sowie der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
nicht ganz geheuer. Deshalb haben Sie Mitte Oktober bei ihrem Treffen
in Ulm ein Positionspapier
beschlossen, mit dem sie eine stärkere Transparenz bei der
Implementierung von Algorithmen in der Verwaltung im Interesse eines
"gelebten Grundrechtsschutzes" als unabdingbar bezeichnen.
Unabhängige Kontrolleure schreiben, dass automatisierte Analyseinstrumente
und KI Effizienzsteigerungen bewirken könnten und Auswertungen
großer Datenmengen erleichtern beziehungsweise überhaupt
erst ermöglichen. Eine hohe Verantwortung trägt die Verwaltung,
derlei Werkzeuge nur rechtmäßig zu verwenden. Um das
Vertrauen der Bürger zu erhalten, sei die Verwaltung den Grundwerten
"in besonderer Weise verpflichtet". Die Experten unterstreichen:
"Elementar sind in diesem Zusammenhang die Beachtung der Menschenwürde
und des Diskriminierungsverbots".
In diesem Zusammenhang ist, laut einer Analyse, ein großes
Problem, dass Algorithmen und KI derzeit "meist völlig
intransparent funktionieren". In aller Regel können die
Betroffenen nicht nachvollziehen mit welchen Kriterien und Wertvorstellungen
die Algorithmen "gefüttert" werden und inwieweit
die erzielten Ergebnisse dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit
entsprächen. Um die Entscheidung nachvollziehen zu können,
müssten die genutzten Verfahren durchsichtig gemacht werden,
damit sowohl die Bürger als auch die Verwaltungsmitarbeiter
das Zustandekommen verstehen.
Bei der Programmierung müssen die Transparenzanforderungen
schon in die Technik eingebaut werden, plädieren die auch für
den Datenschutz zuständigen Beauftragten für das Prinzip
"Transparency by Design". Welcher Input oder welche Bewertungen
besonders relevant für das Ergebnis gewesen seien, sollte bei
den berechneten Ausgabedaten ergänzt werden. Bei selbstlernenden
Systemen sei entsprechende Evaluierungswerkzeuge vor allem geboten.
Der Stadtrat von New York hat 2017 ein Gesetz
verabschiedet, mit dem die automatisierte Entscheidungsfindung in
Behörden zurechnungsfähiger werden soll. Die US-Metropole
soll demnach nur noch auf diskriminierungsfreie Algorithmen in der
Verwaltung setzen.
(hv, hannover)
(siehe auch golem.de:)
Hannover · EDV-Beratung ·
Linux · Novell · Microsoft · Seminar ·
IT-Consult · Netzwerk · LPIC · CLE
|