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Ein Katalog der Datenschutzaufsichtsbehörden soll erklären, was die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für bestimmte Vorgänge konkret bedeutet. Dieser wird organisatorische und technische Referenzmaßnahmen etwa für das Protokollieren oder Löschen von Daten und für das Datenschutzmanagement ausbuchstabieren. Die ersten Bausteine wurden nun vom zuständigen Arbeitskreis Technik, der seinen Sitz in der Landesdatenschutzaufsicht Mecklenburg-Vorpommern hat, veröffentlicht.

Die einzelnen Teile beziehen sich auf wesentliche Tätigkeiten wie das Datenschutzmanagement, die Planung und Spezifikation, die Trennung, die Löschung und die Aufbewahrung sowie die Dokumentation und Protokollierung.

Etwa das erste Drittel der geplanten Bausteine wird damit zur öffentlichen Diskussion freigegeben. Diese sollen jetzt erprobt und dann gegebenenfalls überarbeitet werden. Von den Autoren wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bausteine noch nicht in der Datenschutzkonferenz abgestimmt worden sind. Daher sollten Anwender an der Weiterentwicklung von Methode und Maßnahmen beitragen, indem sie ihnen ihre Erfahrungen bei der Erprobung der Bausteine mitteilen.

Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode zur Verfügung gestellt, mit der Aufsichtsbehörden und Verantwortliche beim Betrieb, bei der Entwicklung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Für erste Datenschutz-Folgenabschätzungen nach der DSGVO wurde die SDM-Methodik erprobt und soll dort gut funktionieren. Die Einigung der Datenschutzaufsichtsbehörden auf eine gemeinsame Prüfmethode steht Europaweit noch aus.

Das SDM wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit folgenden Worten bereits im IT-Grundschutz im Abschnitt Datenschutz empfohlen: "Es MUSS (…) geprüft werden, ob das SDM angewendet wird. Eine etwaige Nichtberücksichtigung des vollständigen Schutzziele-Katalogs und eine Nichtanwendung der SDM-Methodik sowie der Referenzmaßnahmen MÜSSEN begründet werden."

Das BSI hält das SDM "als Methode geeignet, die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen einer Verarbeitung auf der Grundlage und nach den Kriterien der DSGVO regelmäßig zu überprüfen, zu bewerten und zu evaluieren." Während das Standard-Datenschutzmodell vor allem der Umsetzung von Betroffenenrechten dient, dient die IT-Grundschutz-Methodik der Informationssicherheit.

Die schleswig-holsteinische Landesdatenschützerin Marit Hansen verweist darauf, dass im Bereich der IT-Sicherheit bisher schon viele Anwender mit den Grundschutz-Katalogen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik arbeiten. In Hinblick auf die nun vorgestellten SDM-Bausteine sagt sie: "Wir brauchen das Feedback aus der Praxis: Wie verständlich sind die Bausteine? Decken sie die meisten Konstellationen ab? Was fehlt?" Diese Informationen sollen in der nächsten Version berücksichtigt werden.

(mt, hannover)

(siehe auch Heise News-Ticker:)

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