| Ungefähr vier Monate vor Inkrafttreten
der EU-DSGVO
scheint die Internet-Organisation ICANN noch keinen praktikablen Plan
zu haben, um ihre Whois-Datenbank mit den neuen Vorschriften verträglich
zu machen.
Weltweit sorgt die Datenschutzgrundverordnug der Europäischen
Union für verstärkte Aufmerksamkeit für Datenschutzfragen.
Unter anderem betreffen die im englischen Sprachraum als "European
Union's General Data Protection Regulation" (GDPR) bezeichneten
Vorschriften auch das Whois-Sytem,
den weltweiten Verzeichnisdienst für Domain-Namen.
In der Whois-Datenbank sind diese Daten gespeichert und öffentlich
abrufbar. Da neben den simplen Zuordnungen von Nameserver-Adressen
und Domain-Namen in der Datenbank auch personenbezogene Daten wie
die Namen von für den Domain-Betrieb Verantwortlichen (AdminC,
TechC oder BillingC) enthalten sind, wird das Whois-System nicht
den Ende Mai 2018 inkrafttretenden EU-Vorschriften entsprechen.
(ts, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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