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Ungefähr vier Monate vor Inkrafttreten der EU-DSGVO scheint die Internet-Organisation ICANN noch keinen praktikablen Plan zu haben, um ihre Whois-Datenbank mit den neuen Vorschriften verträglich zu machen.

Weltweit sorgt die Datenschutzgrundverordnug der Europäischen Union für verstärkte Aufmerksamkeit für Datenschutzfragen. Unter anderem betreffen die im englischen Sprachraum als "European Union's General Data Protection Regulation" (GDPR) bezeichneten Vorschriften auch das Whois-Sytem, den weltweiten Verzeichnisdienst für Domain-Namen.

In der Whois-Datenbank sind diese Daten gespeichert und öffentlich abrufbar. Da neben den simplen Zuordnungen von Nameserver-Adressen und Domain-Namen in der Datenbank auch personenbezogene Daten wie die Namen von für den Domain-Betrieb Verantwortlichen (AdminC, TechC oder BillingC) enthalten sind, wird das Whois-System nicht den Ende Mai 2018 inkrafttretenden EU-Vorschriften entsprechen.

(ts, hannover)

(siehe auch Heise News-Ticker:)

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