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Ein neues Datenschutzrecht
hat die EU erarbeitet. Dadurch bekommen Verbraucher mehr Auskunftsrechte,
bei Verstößen drohen allerdings hohe Strafen. Nicht nur
Unternehmen, sondern auch Mieter und Vermieter, Makler und Verwalter
sind von der neuen Norm betroffen.
In der Europäischen Union (EU) gibt es vom 25. Mai 2018 an
erstmals ein einheitliches Datenschutzrecht. Alle, die Angaben von
EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern, bindet die Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Hauptsächlich sind davon Internetgiganten wie Google,
Amazon und
Facebook betroffen. Daten aus der EU dürfen beispielsweise
grundsätzlich nur noch auf Servern innerhalb der Union gespeichert
werden.
Allerdings sind von dem neuen Datenschutzrecht auch Vermieter betroffen.
Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus
& Grund Deutschland betont: "Die EU spricht zwar von Unternehmen,
aber kleine Privatvermieter kommen da auch nicht raus". Denn
Vermieter erheben und verarbeiten ebenfalls Daten ihrer Mieter.
(ts, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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