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Das sogenannte besondere
elektronische Anwaltspostfach (BeA) ist eine Kommunikationslösung,
mit der Rechtsanwälte verschlüsselt kommunizieren können.
Ab Januar 2018 ist die Nutzung des BeA für Rechtsanwälte
verpflichtend. Die Anwender wurden von der Bundesrechtsanwaltskammer
aufgefordert, ein Root-Zertifikat zu installieren, zu dem der private
Schlüssel zugänglich ist.
Die BeA-Software betreibt auf dem lokalen Port 9998 einen HTTPS-Server,
sobald sie installiert ist. Ursprünglich wurde ein echtes,
von Browsern akzeptiertes und von Telesec signiertes Zertifikat
genutzt, damit Verbindungen nicht zu Zertifikatswarnungen führen.
Dafür wurde die Domain bealocalhost.de registriert, die jedoch
auf keine Adresse im Netz, sondern auf die Localhost-Adresse (127.0.0.1)
verweist. Dieses Zertifikat und der dazugehörige private Schlüssel
wurde von Markus Drenger vom Chaos
Computer Club Darmstadt entdeckt und er meldete das Problem
an Telesec, welches daraufhin zurückgezogen wurde.
Die Firma Atos, der Hersteller der BeA-Software, musste nun schnell
reagieren. Allerdings wurde anstatt eines von Browsern akzeptiertes
Zertifikat nun ein selbstsigniertes Zertifikat genutzt. Nutzer wurden
in einem Newsletter dazu aufgefordert, das entsprechende Zertifikat
in den Root-Zertifikatsspeicher von Windows
zu importieren, damit sie eine Verbindung aufbauen können.
(ts, hannover)
(siehe auch golem.de:)
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