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EU-weit wird sich ab Mai 2018 einiges im Datenschutzrecht ändern.
Für die Betroffenen wird ein gewaltiger Handlungsdruck erzeugt,
da die neue Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) den Datenschutz komplett überarbeitet. Wird sich
dann nicht daran gehalten, drohen hohe Bußgelder.
Unternehmen, Freiberufler und Websitebetreiber müssen zum
Beispiel ihre Datenschutzerklärungen an die neuen Regelungen
anpassen, die weit über das bisher Erforderliche hinausgehen.
Zudem müssen Nutzer und Anbieter von Cloud-Diensten
darauf achten, wenn es um das Verarbeiten personenbezogener Daten
geht.
(ts, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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