|
Gemäß §8 BSI-Gesetz (BSIG) beschäftigt sich
der Mindeststandard
zur Nutzung externer Cloud-Dienste neben vorbereitenden Tätigkeiten
wie der Risikoanalyse mit dem gesamten Lebenszyklus einer Cloud-Nutzung
und stellt für jede dieser Phasen Sicherheitsanforderungen
auf.
Der Anforderungskatalog
Cloud Computing des BSI (C5) bildet dafür die Grundlage. Nach
Ansicht des BSI sollten diese Basisanforderungen nicht unterschritten
werden und für Einrichtungen des Bundes sind sie vorgeschrieben.
Der neue Mindeststandard schafft laut BSI "mehr Transparenz
und ermöglicht, mit den Anbietern auf Augenhöhe über
ein definiertes Mindestniveau an Informationssicherheit zu sprechen."
Für die eigene Cloud-Nutzung
könne er Behörden der Länder und Kommunen und auch
Unternehmen als Leitfaden dienen.
(ts, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
Hannover · EDV-Beratung ·
Linux · Novell · Microsoft · Seminar ·
IT-Consult · Netzwerk · LPIC · CLE
|