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Im Vergleich zur vorherigen Version behandelt die seit dem 23. Januar 2017 aktive Lizenzierung von Oracle-Datenbanksystemen auf Cloud-Infrastrukturen einzelne Prozessorkerne unterschiedlich. Ab diesem Zeitpunk werden zusätzlich alle genannten Produkte in Sachen Lizenzierung gleich.

Eine Erhöhung der Lizenzkosten haben die Änderungen jedoch effektiv zur Folge. Die Betroffenen Clouddienste sind Microsoft Azure und Amazon Web Services und die darauf zu installierenden Datenbanksysteme Oracle Standard Edition One beziehungsweise Two und Oracle Database Standard Edition.

Bei nicht aktivem Hyper-Threading wurden bei allen unterstützten Amazon-Web-Services-Diensten die Kosten für eine Oracle-Prozessorlizenz faktisch verdoppelt. Zwei virtuelle Kerne unter Amazons Cloud entsprechen allerdings bei aktivem Hyper-Threading weiterhin einer Oracle-Prozessorlizenz.

In der Lizenzerklärung heißt es nun: "Beim Zählen des Bedarfs an Oracle Prozessorlizenzen für authorisierte Cloud-Umgebungen ist die Oracle Prozessorkern-Faktortabelle nicht anwendbar."

Ebenfalls hat sich die maximale Anzahl der lizenzierbaren Kerne für Azure halbiert. Maximal acht Azure-Kerne unterstützt die Oracle Database Standard Edition jetzt. Vier Kerne werden maximal in der Oracle Standard Edition One und Two erlaubt. Für Amazon Web Services basierte Systeme bleibt das Limit unverändert.

(ms, hannover)

(siehe auch golem.de:)

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