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Im Vergleich zur vorherigen Version behandelt die seit dem 23.
Januar 2017 aktive Lizenzierung von Oracle-Datenbanksystemen
auf Cloud-Infrastrukturen einzelne Prozessorkerne unterschiedlich.
Ab diesem Zeitpunk werden zusätzlich alle genannten Produkte
in Sachen Lizenzierung gleich.
Eine Erhöhung der Lizenzkosten haben die Änderungen jedoch
effektiv zur Folge. Die Betroffenen Clouddienste sind Microsoft
Azure und Amazon Web Services und die darauf zu installierenden
Datenbanksysteme Oracle Standard Edition One beziehungsweise Two
und Oracle Database Standard Edition.
Bei nicht aktivem Hyper-Threading wurden bei allen unterstützten
Amazon-Web-Services-Diensten
die Kosten für eine Oracle-Prozessorlizenz faktisch verdoppelt.
Zwei virtuelle Kerne unter Amazons Cloud entsprechen allerdings
bei aktivem Hyper-Threading weiterhin einer Oracle-Prozessorlizenz.
In der Lizenzerklärung heißt es nun: "Beim Zählen
des Bedarfs an Oracle Prozessorlizenzen für authorisierte Cloud-Umgebungen
ist die Oracle Prozessorkern-Faktortabelle nicht anwendbar."
Ebenfalls hat sich die maximale Anzahl der lizenzierbaren Kerne
für Azure halbiert. Maximal acht Azure-Kerne unterstützt
die Oracle Database Standard Edition jetzt. Vier Kerne werden maximal
in der Oracle Standard Edition One und Two erlaubt. Für Amazon
Web Services basierte Systeme bleibt das Limit unverändert.
(ms, hannover)
(siehe auch golem.de:)
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