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Johannes Caspar, Hamburgs Datenschutzbeauftragter hat Facebook
mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern
zu speichern und zu erheben. Zudem müssten bereits von WhatsApp
übermittelte Daten seitens Facebook gelöscht werden. Laut
Caspar sollten die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland
selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos
mit Facebook wünschen, sagte er am Dienstag in Hamburg. "Dazu
muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen."
Inzwischen hat Facebook erklärt, Rechtsmittel gegen die Anordnung
einzulegen.
Im August hatte WhatsApp angekündigt, Telefonnummern der Nutzer
künftig an Facebook weiterzugegeben. Mit der Konzernmutter
sollen außerdem Informationen darüber geteilt werden,
wie oft der Kurzmitteilungsdienst verwendet wird. Zumindest WhatsApp-Mitglieder
konnten der Verwendung ihrer Daten für die Freunde-Vorschläge
und der Personalisierung von Facebook-Werbung widersprechen. Mit
Facebook geteilt wird die Telefonnummer allerdings in jedem Fall,
wenn jemand die App weiter verwenden möchte.
WhatsApp und Facebook seien selbstständige Unternehmen, die
die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Datenschutz- und Nutzungsbedingungen
verarbeiten. Nachdem Facebook vor zwei Jahren WhatsApp erworben
hatte, sicherten sie zu, dass Daten der Nutzer nicht miteinander
ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist
nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit,
sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht
dar", erklärte
die Datenschutzbehörde der Verwaltungsanordnung.
Dazu führte eine Facebooksprecherin aus, dass sich das soziale
Netzwerk an europäisches Datenschutzrecht halte. "Wir
sind offen, mit der Hamburger Datenschutzbehörde zusammenzuarbeiten,
um ihre Fragen zu klären und Bedenken auszuräumen",
erkläre sie. Offen ließ die Sprecherin allerdings ob
der Datenaustausch zwischen Whatsapp und Facebook nun erstmal gestoppt
werde.
Facebook hat laut den Hamburger Datenschützern nun die Möglichkeit,
Widerspruch einzulegen. Allerdings habe dies keine aufschiebende
Wirkung. Erst beim Verwaltungsgericht könnte Facebook eine
solche erwirken. Sollte das soziale Netzwerk der Anordnung bis dahin
nicht folgen, könnten die Datenschützer Zwangsgeld verhängen.
Verbraucherschützer haben neben der Anordnung von Caspar bereits
vom Verbraucherzentrale-Bundesverband Whatsapp
eine Abmahnung erteilt. Die die Facebook-Tochter hat eine Frist
für eine Unterlassungserklärung aber offenbar verstreichen
lassen.
In der Vergangenheit hatte Caspar bereits mehrfach versucht, gegen
Facebook vorzugehen. Zuletzt scheiterte er aber vor dem Verwaltungsgericht
Hamburg als er auch Anmeldungen in Facebook unter einem Pseudonym
durchsetzen wollte. Daraufhin hatte das Gericht Caspar an die Niederlassung
von Facebook in Irland verwiesen, da die das soziale Netzwerk in
Europa betreibt.
(ms, hannover)
(siehe auch heise-News-Ticker:)
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