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Johannes Caspar, Hamburgs Datenschutzbeauftragter hat Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu speichern und zu erheben. Zudem müssten bereits von WhatsApp übermittelte Daten seitens Facebook gelöscht werden. Laut Caspar sollten die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, sagte er am Dienstag in Hamburg. "Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen." Inzwischen hat Facebook erklärt, Rechtsmittel gegen die Anordnung einzulegen.

Im August hatte WhatsApp angekündigt, Telefonnummern der Nutzer künftig an Facebook weiterzugegeben. Mit der Konzernmutter sollen außerdem Informationen darüber geteilt werden, wie oft der Kurzmitteilungsdienst verwendet wird. Zumindest WhatsApp-Mitglieder konnten der Verwendung ihrer Daten für die Freunde-Vorschläge und der Personalisierung von Facebook-Werbung widersprechen. Mit Facebook geteilt wird die Telefonnummer allerdings in jedem Fall, wenn jemand die App weiter verwenden möchte.

WhatsApp und Facebook seien selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Datenschutz- und Nutzungsbedingungen verarbeiten. Nachdem Facebook vor zwei Jahren WhatsApp erworben hatte, sicherten sie zu, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", erklärte die Datenschutzbehörde der Verwaltungsanordnung.

Dazu führte eine Facebooksprecherin aus, dass sich das soziale Netzwerk an europäisches Datenschutzrecht halte. "Wir sind offen, mit der Hamburger Datenschutzbehörde zusammenzuarbeiten, um ihre Fragen zu klären und Bedenken auszuräumen", erkläre sie. Offen ließ die Sprecherin allerdings ob der Datenaustausch zwischen Whatsapp und Facebook nun erstmal gestoppt werde.

Facebook hat laut den Hamburger Datenschützern nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Allerdings habe dies keine aufschiebende Wirkung. Erst beim Verwaltungsgericht könnte Facebook eine solche erwirken. Sollte das soziale Netzwerk der Anordnung bis dahin nicht folgen, könnten die Datenschützer Zwangsgeld verhängen.

Verbraucherschützer haben neben der Anordnung von Caspar bereits vom Verbraucherzentrale-Bundesverband Whatsapp eine Abmahnung erteilt. Die die Facebook-Tochter hat eine Frist für eine Unterlassungserklärung aber offenbar verstreichen lassen.

In der Vergangenheit hatte Caspar bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt scheiterte er aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg als er auch Anmeldungen in Facebook unter einem Pseudonym durchsetzen wollte. Daraufhin hatte das Gericht Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, da die das soziale Netzwerk in Europa betreibt.

(ms, hannover)

(siehe auch heise-News-Ticker:)

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