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Der Ministerrat hat jetzt nur wenige Wochen nach dem EU-Parlament
einer neuen Richtlinie zugestimmt, die die Kosten für den Breitbandausbau
senken und ihn beschleunigen soll. In den Mitgliedsstaaten der EU
muss das Gesetz in nationale Regelungen umgesetzt werden, ehe es
wirksames Recht wird, wozu sie bis 1. Januar 2016 Zeit haben. In
Deutschland wurde ein Teil der Vorschriften bereits mit der Reform
des Telekommunikationsgesetzes
2012 in Gesetzesform gegossen.
Netzbetreiber, wie beispielsweise die Telekom
oder Vodafon,
und Bauträger müssen nach der EU-Richtlinie anderen den
Zugang zu Leitungsrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen,
Masten, Antennenanlagen und Funktürmen zu "fairen und
angemessenen Bedingungen und Preisen" gewähren. Die Mitgliedsstaaten
sollen dafür jeweils eine zentrale Anlaufstelle schaffen und
Bearbeitungsfristen von höchstens sechs Monaten garantieren.
Von vornherein sollen neue und renovierte Gebäude mit einer
"hochgeschwindigkeitsfähigen Breidbandinfrastruktur"
oder einem geeigneten Zugangspunkt ausgestattet werden. Dabei steht
"Hochgeschwindigkeit" für mindestens 30 MBit/s.
Aber nicht nur das Tempo des Breitbandausbaus soll das neue Gesetz
beschleunigen, sondern auch die Kosten senken: In Brüssel ist
von 30 Prozent die Rede. Besser koordinierte Bauvorhaben, wiederverwendete
Infrastruktur und gemeinsam genutzte Leerrohre sollen das erreichen.
(jk, hannover)
(siehe auch Heise
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