Die Verbraucherzentrale
Sachsen hatte im Dezember vergangenen Jahres die Deutsche
Telekom wegen einer Geschwindigkeitsdrosselung in ihren LTE-Tarifen
"Call & Surf via Funk" abgemahnt. Die Bandbreite wurde
ab einem bestimmten Datenvolumen (je nach Tarifstufe, maximal 30
GByte) auf 384 KBit/s gedrosselt. Nach einem bestimmten Verbrauch
des Surfvolumens benachteiligt diese Geschwindigkeitsdrosselung
die Kunden im Vergleich zu DSL-Tarifen unangemessen, hatte die Verbraucherzentrale
argumentiert.
Die Telekom hatte daraufhin bereits am 5.12.2013 die Gestaltung
der LTE-Tarife auf ihrer Homepage entsprechend den Forderungen der
Verbraucherzentrale Sachsen geändert. Man erhält schnelles
Internet für ein bestimmtes Volumen zum Monatstarif und nach
dessen Verbrauch kann nur noch gedrosselt weitergesurft werden,
wird seitdem deutlich dargestellt.
Die Deutsche Telekom hat nun eingelenkt: Noch im Januar soll allen
Nutzern ein kostenloses Upgrade ermöglicht werden, die ihren
Vertrag vor dem 5. Dezember 2013 abgeschlossen haben. Bis zu drei
Mal monatlich können sie konstenlos jeweils 10 GByte hinzubuchen,
sollte das gebuchte Volumen aufgebraucht sein. Normalerweise kostet
diese so genannte SpeedOn-Option
derzeit 14,95 Euro.
Bislang gibt es hinsichtlich der Höhe der Datendrosselung
auf 384 KBit/s noch kein Ergebnis; hierfür hatte sich die Telekom
noch eine Fristverlängerung erbeten. Doch gibt es dafür
noch keine gesetzliche Regelung. Wenn es um die Grundversorgung
geht, muss nach Ansicht der Verbraucherschützer der Gesetzgeber
den Anbietern wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung jedoch bestimmte
Pflichten diktieren.
(ts, hannover)
(siehe auch Heise
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