Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will, nach dem von
ihr erwirkten Urteil gegen die Flatrate-Volumendrosselung der Telekom,
auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. Thomas Bradler, Rechtsanwalt
der Verbraucherzentrale NRW sagte der Rheinischen Post, dass, wenn
das Urteil rechtskräftig wird, die Verbraucherzentrale genau
überlegen wird, ob sie auch andere Firmen abmahnen muss. Die
Telekom ist nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz
bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen festgesetzt hat.
Je nach Festnetztarif hatte Telefónica Deutschland/O2
beispielsweise in diesem Monat angekündigt, monatliche Datenvolumengrenzen
von 100 beziehungsweise 300 Gigabyte einzuführen. Kabel Deutschland
Kunden haben bereits ein tägliches Limit von 10 Gigabyte.
Im April hatte die Telekom die Drosselung der Festnetzanschlüsse
ab 2016 angekündigt. Die Verbraucherzentrale ging vor Gericht
und mahnte daraufhin das Bonner Unternehmen ab. Das Landgericht
Köln hat nun entschieden, dass die seit dem Frühjahr für
Neukunden auferlegte Vertragsklausel eine unangemessene Benachteiligung
darstelle. Insbesondere durch das Streaming von Fernseh-Angeboten
und Filmen steigt der Bedarf nach Bandbreite ständig an, Eine
Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde betrifft ein breites Publikum
und nicht nur die "Power-User", so das Gericht.
(jk, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker :)
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