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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will, nach dem von ihr erwirkten Urteil gegen die Flatrate-Volumendrosselung der Telekom, auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale NRW sagte der Rheinischen Post, dass, wenn das Urteil rechtskräftig wird, die Verbraucherzentrale genau überlegen wird, ob sie auch andere Firmen abmahnen muss. Die Telekom ist nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen festgesetzt hat.

Je nach Festnetztarif hatte Telefónica Deutschland/O2 beispielsweise in diesem Monat angekündigt, monatliche Datenvolumengrenzen von 100 beziehungsweise 300 Gigabyte einzuführen. Kabel Deutschland Kunden haben bereits ein tägliches Limit von 10 Gigabyte.

Im April hatte die Telekom die Drosselung der Festnetzanschlüsse ab 2016 angekündigt. Die Verbraucherzentrale ging vor Gericht und mahnte daraufhin das Bonner Unternehmen ab. Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass die seit dem Frühjahr für Neukunden auferlegte Vertragsklausel eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Insbesondere durch das Streaming von Fernseh-Angeboten und Filmen steigt der Bedarf nach Bandbreite ständig an, Eine Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde betrifft ein breites Publikum und nicht nur die "Power-User", so das Gericht.

(jk, hannover)

(siehe auch Heise News-Ticker :)

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