Für den Cloud-Dienst "CRM
Online" kündigt Microsoft die Verfügbarkeit der
EU-Mustervertragsklauseln an. Die EU-Kommission hatte sich auf diese
Vertragsklauseln 2010 verständigt. Sie dienen dazu, europäischen
Unternehmen den Transfer vertraulicher Daten in Länder ohne
angemessenes Datenschutzniveau zu ermöglichen, wenn bestimmte
Zusicherungen des Vertragspartners vorliegen. Diese Vertragsklauseln
sind nach den Empfehlungen der deutschen Datenschützer in der
September 2011 veröffentlichten "Orientierungshilfe Cloud
Computing" eine Art Mindestanforderung.
Microsoft hatte nach diesen Empfehlungen der deutschen Datenschützer
schon im Dezember die Vertragsbestimmungen für seinen Cloud-Dienst
Office 365 ausgerichtet. Zahlreiche Diskussionen um die Nutzung
von US-Clouddiensten durch europäische Unternehmen waren vorangegangen,
nachdem bekannt wurde, dass das Antiterrorgesetz "Patriot Act"
US-Behörden den Zugriff selbst auf europäische Cloud-Daten
erlaubt. Das Unternehmen will weitere Details zum Datenschutz bei
CRM Online sowie die Ergebnisse einer von Microsoft in Auftrag gegebenen
Studie zum Thema "Datensicherheit und Compliance in der Cloud"
Mitte Juni in einer Pressekonferenz vorstellen.
(ez, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker :)
Hannover · EDV-Beratung ·
Linux · Novell · Microsoft · Seminar ·
IT-Consult · Netzwerk · LPIC · CLE
|