Apple hatte bei der Vorstellung seiner Software iBooks und iBooks
Author, einem Autoren-Werkzeug zum Erstellen von digitalen Inhalten,
eine Lizenzvereinbarung (End User Licence Agreement, EULA) vorgegeben,
die offenbar weitreichende Ansprüche des Herstellers begründet:
Darin betonte Apple, dass Bücher, die mit dem kostenlosen iBooks
Author erstellt wurden, nur im iBookstore verkauft werden dürften.
Bei Fachleuten aus der Presse und Rechtsexperten hatte das zu massiver
Kritik geführt. Das ursprüngliche Agreement ließ
in seiner uneingeschränkten Formulierung den Verdacht aufkommen,
dass Apple einen Anspruch auf die veröffentlichten Inhalte
erheben würde.
Die umstrittene Vereinbarung wurde mit dem nun veröffentlichten
iBook Author 1.0.1 geändert. Apple hat dabei konkretisiert,
dass es dem Unternehmen nur darum gehe, die Exklusivität des
iBook-Formats zu wahren. Die Inhalte selbst dürfen in anderen
Formaten uneingeschränkt weitergegeben werden.
In Oberfläche, Bedienung und Layout erinnert das Authoring-Werkzeug
für interaktive Bücher stark an die Textverarbeitung Pages
aus Apples Software-Paket iWork. Das Programm eignet sich aber nicht
nur zum Erstellen von Schul- oder Textbüchern. Mit der Software
könnte man auch E-Magazine gestalten.
(ez, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker :)
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