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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
hat neben der Zertifizierung des in Deutschland als Quasi-Standard
etablierten IT-Grundschutzes nun eine spezielle Zertifizierung für
Beratungshäuser eingeführt. Insbesondere "Behörden
mit sicherheitssensiblen Bereichen" sollen so bei der Auswahl
geeigneter Beratungshäuser zu unterstützt werden.
Für zwei Geltungsbereiche kann man eine Zertifizierung erwerben:
"IS-Revision und IS-Beratung" sowie "Penetrationstests".
Das BSI auditiert bei beiden Geltungsbereichen das Sicherheits-
und Qualitätsmanagement-System des Dienstleisters, damit ein
Unternehmen eine Zertifizierung erhält. Eine Aufnahme des Unternehmens
in die Geheimschutzbetreuung des Bundes und eine Sicherheitsüberprüfung
der entsprechenden Mitarbeiter ist ebenfalls zwingend erforderlich.
Mindestens zwei Mitarbeiter vom BSI müssen für die IS-Revision
als IS-Revisoren zertifiziert werden. Eine Zusatzausbildung für
Grundschutz-Audit-Teamleiter ist hierfür Voraussetzung. Das
BSI unterzieht jeden einzelnen Mitarbeiter einer fachlichen Prüfung,
da es keine Personen-Zertifizierungen für den Geltungsbereich
"Penetrationstests" gibt. In den nächsten Monaten
ist mit ersten Zertifikaten für diesen Geltungsbereich zu rechnen.
(ez, hannover)
(siehe auch Heise
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