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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat nun einen neuen Leitfaden zum internationalen Datentransfer herausgegeben. Der Leitfaden richtet sich an Behörden, Institutionen und Unternehmen, welche personenbezogene Daten an US-Plattformen wie Facebook übermittelt haben - vor dem Stopp der EU-US-Datenschutzvereinbarung Privacy Shield.

Mitte Juli fiel diese Rechtsgrundlage für den Datentransfer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weg. Ausnahmen zur DSGVO gelten ausschließlich für die EU-Mitgliedsstaaten - Drittländer sind von diesen ausgeschlossen. Letztere beziehen sich daher auf Art. 2 Abs. 2 a, b und d, wodurch unter anderem der Zugriff der Strafverfolgung auf personenbezogene Daten geregelt wird.

Verantwortliche können bei der Übermittlung der Daten jedoch nicht automatisch einen angemessenen Schutz der Rechte der betroffenen Personen garantieren. Ob ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau aufweist, muss stattdessen im Einzelfall überprüft werden. Mit dem Datenimporteur muss der Verantwortliche dann entsprechende Maßnahmen vereinbaren.

Ist die Einhaltung des Schutzniveaus nicht sicherzustellen, muss zwecks des Datenschutzes die Datenübermittlung von der Aufsichtsbehörde ausgesetzt oder verboten werden. Details zu dem rechtlichen Rahmen eines Datentransfers sind im Leitfaden zu finden.

(jb, hannover)

(siehe auch: Heise-News-Ticker)

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