Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg (LfDI) hat nun einen neuen Leitfaden zum
internationalen Datentransfer herausgegeben. Der Leitfaden richtet
sich an Behörden, Institutionen und Unternehmen, welche personenbezogene
Daten an US-Plattformen wie Facebook
übermittelt haben - vor dem Stopp der EU-US-Datenschutzvereinbarung
Privacy Shield.
Mitte Juli fiel diese Rechtsgrundlage für den Datentransfer
nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) weg. Ausnahmen zur DSGVO gelten ausschließlich
für die EU-Mitgliedsstaaten - Drittländer sind von diesen
ausgeschlossen. Letztere beziehen sich daher auf Art. 2 Abs. 2 a,
b und d, wodurch unter anderem der Zugriff der Strafverfolgung auf
personenbezogene Daten geregelt wird.
Verantwortliche können bei der Übermittlung der Daten
jedoch nicht automatisch einen angemessenen Schutz der Rechte der
betroffenen Personen garantieren. Ob ein Drittland ein angemessenes
Schutzniveau aufweist, muss stattdessen im Einzelfall überprüft
werden. Mit dem Datenimporteur muss der Verantwortliche dann entsprechende
Maßnahmen vereinbaren.
Ist die Einhaltung des Schutzniveaus nicht sicherzustellen, muss
zwecks des Datenschutzes die Datenübermittlung von der Aufsichtsbehörde
ausgesetzt oder verboten werden. Details zu dem rechtlichen Rahmen
eines Datentransfers sind im Leitfaden
zu finden.
(jb, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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