Vorschriften rund um die Privatsphäre für Online-Dienste
inklusive Messenger aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
sollen vereinheitlicht werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium
beabsichtigt. Damit soll das "Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz"
(TTDSG) die verschiedenen Bestimmungen in einem "wirksamen
und handhabungsfreundlichen" Rahmen zusammenführen.
Laut Paragraf 9 ist "das Speichern von Informationen auf Endeinrichtungen
des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in
seinen Endeinrichtungen des Endnutzers gespeichert sind, nur erlaubt",
wenn der Endnutzer darüber im Einklang mit der DSGVO
"informiert wurde und er eingewilligt hat". Wenn das entsprechende
Setzen von Cookies "technisch erforderlich ist", um eine
Kommunikation elektronisch zu übermitteln oder um Telemedien
bereitzustellen, "deren Inanspruchnahme vom Endnutzer gewünscht
wird", gelte dies nicht.
Das Ministerium sieht als weitere Ausnahmen für ein Opt-in
eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, "um bestimmte
Dienstleistungen zu erbringen", oder gesetzliche Auflagen.
Der Endnutzer könne "die Einwilligung auch erklären,
in dem er eine dafür vorgesehene Einstellung seines Browsers
oder eine andere Anwendung auswählt". Allerdings ist diese
Klausel bereits in der grundlegenden ePrivacy-Richtlinie enthalten
und entfaltet darüber keine große Wirkung.
Laut Paragraf 14 sollen Standortdaten, sofern der Dienste-Anbieter
diese von Nutzern verarbeitet, die etwa zum Weiterleiten einer Nachricht
über ein elektronisches Kommunikationsnetz nicht nötig
seien, ohne Zustimmung des Betroffenen nur verarbeitet werden, soweit
und solange dies erforderlich ist, um Services mit Zusatznutzen
bereitzustellen. Weiterhin müssen die Geo-Informationen anonymisiert
werden. Auch muss der Handy-Nutzer per "Textmitteilung an das
Endgerät" darüber informiert werden, dass sein Aufenthaltsort
ermittelt wurde.
"Für die rechtssichere und wirksame Einbindung von anerkannten
Diensten zur Verwaltung persönlicher Informationen (Personal
Information Management Services)" will das Ressort eine Basis
schaffen. Insbesondere zälht dazu die Einwilligung "in
die Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten sowie in das Speichern
von Informationen auf ihren Endeinrichtungen" und den Zugriff
darauf.
(ts, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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