Da das Privacy-Shield-Abkommen vom Europäischen
Gerichtshof gekippt wurde, kündigte Google nun an, für
die Datenübermittlung auf Standarddatenschutzklauseln zu setzen.
Google falle jedoch laut des EuGH auch unter das US-Überwachungsabkommen,
welches gegen die EU-Grundrechte verstoße. Die Voraussetzungen
der SDK sind damit kaum zu erfüllen.
Laut Google
sind die "Google Ads Data Processing Terms", "Google
Ads Controller-Controller Data Protection Terms" und "Google
Measurement Controller-Controller Data Protection Terms" betroffen.
Die Regelungen sollen mit dem 12. August aktualisiert werden und
DSGVO-konform
sein - so einer E-Mail an Partner zu entnehmen.
Weiterhin führt ein Link in der Mail zu einer Erklärung,
dass der Datentransfer durch den Wechsel zu Standarddatenschutzklauseln
entsprechend der DSGVO legitimiert werden kann. Wenn kein anderer
Beschluss vorhanden ist, wird von der SDK die Übermittlung
personenbezogener Daten in Drittländer geregelt - ein angemessenes
Datenschutzniveau muss dort garantiert werden können.
Laut der EuGH seien Standarddatenschutzklauseln weiter zulässig,
solange Personendaten ein Schutzniveau gewährt wird, welches
dem der DSGVO gleichwertig ist. Solche SDK könnten von den
lokalen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen
werden.
(jb, hannover)
(siehe auch: Heise-News-Ticker)
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